Falcon Medical

FAQ
für Patienten

Die Implantation eines künstlichen Hüftgelenkes stellt heute einen
Routineeingriff dar und gehört zu den erfolgversprechendsten Operationen.

Ziel einer solchen Operation ist die Steigerung der eigenen Mobilität und Linderung von Schmerzen.

Zu Ihrer Information finden Sie eine Zusammenstellung oft gestellter Fragen und den dazugehörigen Antworten.

Die Hinweise zur MRT-Untersuchung, der Lebensdauer und der Risikofaktoren und mögliche Komplikationen sind dem Beipackzettel Hüfte in der aktuellen Version übernommen.

Die künstliche Hüftprothese (Hüftimplantat) ersetzt das erkrankte natürliche Hüftgelenk und besteht meist aus folgenden Komponenten:

  • Einer Hüftpfanne, welche im Becken fixiert wird
  • Einem Pfanneneinsatz als Gleitpartner des Kugelkopfes
  • Einem Kugelkopf als Rotationszentrum
  • Einem Hüftschaft, welcher im Oberschenkelknochen fixiert wird

Wenn die Beschwerden (Schmerzen, Abnützungen, Bewegungseinschränkungen etc.) durch konservative Behandlungsmöglichkeiten (z.B.: Physiotherapie, Bäder, etc.) nicht mehr therapierbar sind, kann Ihnen Ihr Arzt die Implantation eines künstlichen Hüftgelenkes zur Verringerung Ihrer Beschwerden und zur Steigerung Ihrer Beweglichkeit anbieten.

In Mitteleuropa ist die Implantation einer künstlichen Hüftprothese mittlerweile zu einer Standardoperation geworden. Alleine in Deutschland werden jedes Jahr geschätzte 230.000 künstliche Hüftgelenke (Stand 2021) eingesetzt. Die Erfahrung zeigt, dass bei korrekter Implantation die Beschwerden stark verringert und die Beweglichkeit gleichzeitig verbessert wird. Der Grad der Verbesserung ist jedoch stark von der Ausgangssituation und der Art der Erkrankung abhängig.

Eine 100%ige Erfolgsgarantie kann nicht abgegeben werden.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zementfreier und zementierter Fixation der Prothesenteile im Knochen.

Zementfrei bedeutet: direkte Verankerung des Implantates  im Knochen ohne Zwischenschicht.

Zementiert bedeutet: indirekte Verankerung des Implantates  im Knochen mittels Knochenzement als Zwischenschicht.

Abhängig von der vorgefundenen Knochenqualität kann auch eine Mischform (Hybrid) gewählt werden.

Hüftsysteme sollen dauerhaft implantiert werden, solange die Implantate ihre vorgesehene Funktion erfüllen. Es muss jedoch anerkannt werden, dass die Lebensdauer der betreffenden Implantate von mehreren Faktoren abhängt, wie z.B.: den ausgewählten tribologischen Komponenten, dem Aktivitätsgrad des Patienten, der Qualität der Implantation, der Knochenqualität, der Ausgangssituation des einzelnen Patienten, dem Gewicht des Patienten, unerwarteten Komplikationen aufgrund eines Traumas, usw.

Ob eine Prothese tatsächlich den Patienten überlebt, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Die verschiedenen Endoprothesenregister geben Hinweise auf die Wahrscheinlichkeit, dass eine Prothese langfristig in situ(*) bleibt. Solange die zufriedenstellende Funktion des künstlichen Hüftgelenkes gewährleistet ist, können die Implantatkomponenten in situ(*) verbleiben.

FALCON MEDICAL kann keine Gewährleistung oder Haftung für eine bestimmte Lebensdauer der Implantatkomponenten übernehmen.

*an Ort und Stelle

Bei einem notwendig gewordenen Wechsel einer Prothese muss man generell zwischen einer Lockerung einer Komponente im Knochen oder einem notwendigen Austausch eines Gleitpartners wegen Verschleiß unterscheiden. Eine Prothesenlockerung sollte frühzeitig von einem Spezialisten zur Vermeidung weiterer Knochenschädigung mittels Standard- oder Spezialimplantaten operiert werden. Bei zeitgerechter und korrekter Implantation können nachteilige Auswirkungen vermieden werden. Ein notwendiger Austausch eines oder beider Gleitpartner stellt im Vergleich zu einem Prothesenwechsel einen kleineren Eingriff dar. Nach einer Überprüfung der Implantate auf einen festen Sitz im Knochen werden die abgenutzten Gleitpartner gegen neue getauscht und die Funktionsfähigkeit der Komponenten wiederhergestellt.

Als Risken, die den Erfolg einer Operation beeinträchtigen können, gelten insbesondere:

a) Wesentliche Osteoporose oder Osteomalazie
b) Schwere Missbildungen, kongenitale Hüftluxation
c) Lokale Knochentumoren
d) Systemerkrankungen und Stoffwechselstörungen (speziell in Verbindung mit Cortison und Zytostatika)
e) Anamnestische Hinweise auf Infektionen und Stürze
f) Übergewicht des Patienten (Körpergewicht >100Kg)
g) Starke körperliche Aktivität (z.B. Rennen, schwere Gewichte heben oder Leistungssport ausüben)
h) Allergie gegen irgendeine Materialkomponente der Implantate
i) Muskelschwäche
j) Neurologische Erkrankungen, die ein funktionelles Risiko für den künstlichen Gelenksersatz darstellen; Beispiel: Epilepsie
k) Patient, der nicht in der Lage ist die Instruktionen des Arztes zu verstehen und zu befolgen
l) Mangelhafte Implantation, Rehabilitation und Komplikationen.
m) Ausübung von Leistungssport
n) Mangelhafte Stabilität und Gelenkspannung der Implantate (kann zu Microseperationen,
Luxationen und übermäßiger Beanspruchung der Gleitpartner bis zum Bruch der Komponenten führen)
o) Mangelernährung
p) Übermäßiger Nikotingenuss (Rauchen)
q) Alkoholismus oder Drogenmissbrauch

a) Lageveränderung und Lockerung der Prothese, insbesondere infolge Abrieb, veränderter Bedingungen der Lastübertragung und/oder Gewebereaktionen auf das Implantat
b) Subluxation (Microseperation) bis zur Luxation, ungenügender Bewegungsumfang, unerwünschte Verkürzung oder Verlängerung der betreffenden Extremität
c) Infektionen
d) Kardiovaskuläre Störungen
e) Hämatome
f) Gewebereaktion infolge Allergie auf das implantierte Material oder infolge Anhäufung von Abriebpartikeln bis zur Metallose
g) Sprengfrakturen oder Knochenausriss infolge der Operation
h) Nerven- oder Gefäßschädigung
i) Heterotope Verknöcherung und periphere Neuropathie
j) Periprothetische Knochenbrüche infolge einseitiger Überlastung, Trauma oder geschwächter Knochensubstanz
k) Geräuschentwicklung bei Verwendung einer Hart-Hartpaarung (z. Bsp. durch Verlust des Schmierfilmes, Impingement, Drittkörperverschleiß, usw.)
l) Venöse Thrombose und Lungenembolie, Fettembolie
m) In seltenen Fällen Ermüdungsbruch von Einzelkomponenten, Implantatbruch
n) Implantatabnutzung
o) Funktionseinschränkungen weiterer Gelenke können zu frühzeitigem Versagen der Implantate durch überproportionale Belastung führen.
p) Lebensbedrohliche Komplikationen mit möglicher Auswirkung Todesfall als allgemeines operatives Risiko im Rahmen einer geplanten Operation
q) Schmerz

Die vor der Operation durch die Erkrankung des Grundgelenkes degenerierten Weichteile (Muskulatur, Sehnen, etc.), welche noch zusätzlich bei der Operation in Mitleidenschaft gezogenen werden, sollten langsam wieder aktiv an das gewünschte Bewegungsmaß trainiert werden.

Darunter werden besonders weichteilschonende Operationstechniken zur schnelleren Rehabilitation verstanden. Während des Eingriffs wird die das Gelenk überdeckende Muskulatur nicht durchtrennt sondern lediglich verdrängt.

Prinzipiell können alle Falcon Medical Implantate mit minimal invasiven Operationstechniken angewendet werden. Nach Rücksprache mit ihrem Operateur können auch von Falcon Medical speziell für diese Art der Anwendung entwickelte Produkte für Sie in Betracht gezogen werden.

Ihr Arzt wird Ihnen im Regelfall eine jährliche Nachuntersuchung zur Kontrolle Ihres Implantates empfehlen. Anhand des Röntgenbildes und einer persönlichen Untersuchung kann er einen Überblick über die Funktion des Implantates, dessen korrekten Sitz und Einheilung gewinnen.

Eventuelle Reaktionen lassen sich frühzeitig erkennen und in Absprache mit Ihnen, noch vor Eintritt weiterer Schädigungen, beheben.

Auch bei einem von Ihnen als reaktionsfrei empfundenen Verlauf sollten Sie auf eine derartige Kontrolle nicht verzichten, da sich im Einzelfall Beschwerden erst einige Zeit nach Auftreten von Problemen bemerkbar machen können.

Im Falle einer Infektion (z. Bsp.: Zahn, Kieferhöhle, Hautwunden) weisen Sie Ihren Arzt auf Ihr Gelenksimplantat hin. Ausbreitende Keime können zu einem Implantatwechsel führen.
Bei Problemen wie: plötzlichen Schmerzen, Bewegungseinschränkung, ungewöhnliche Geräusche des künstlichen Hüftgelenkes sollten Sie zur Kontrolle Ihre versorgende Einrichtung kontaktieren.

Grundsätzlich können fast alle Sportarten nach Rücksprache mit Ihrem Operateur ausgeübt werden. Generell günstig für Ihr künstliches Hüftgelenk sind gelenksschonende Arten wie: Radfahren, Schwimmen und Spazieren gehen.

Eine Hüftoperation stellt heute einen Routineeingriff dar und dauert in der Regel ein bis zwei Stunden.

Der dabei notwendige Klinikaufenthalt bei einer Standard-OP beträgt ca. zwischen 5 und 12 Tagen.

Sie sind Träger eines künstlichen nicht-aktiven Gelenksersatzes der Falcon Medical. Im Fall einer MRT Untersuchung weisen Sie das Bedienungspersonal darauf hin.
Falcon Medical hat die Auswirkungen einer MRT Untersuchung aus der Literatur gesichtet wie auch in vitro Untersuchungen (Gerät: 1,5 Tesla MRT Magnetom Espree der Fa. Siemens) mit eigenen zugelassenen Komponenten durchgeführt. Diese bestehen aus nicht-ferromagnetischen Materialien (Titan, Titanlegierungen, Keramik, Polyethylen) und zeigen in den durchgeführten Versuchen mit den gerätespezifischen Standardhüftprotokollen (können bei Falcon Medical angefordert werden) mit Ausnahme einer möglichen geringfügigen Erwärmung des Implantates
(< 2°C) keine negativen Auswirkungen. Es kam zu keiner Lageveränderung der Implantate während des Scanvorganges.
Patienten mit Falcon Medical Implantaten können daher unter folgenden Bedingungen in einem MRT untersucht werden:
Feldstärke max. 1.5 Tesla, Expositionszeit max. 15 Minuten, SAR < 2W/kg.

Nicht untersucht wurden:

  • Artefaktbildung
  • Auswirkungen von Geräten mit Feldstärken > 1,5 Tesla auf die Implantate
  • Implantate aus CoCrMo
  • Implantate aus Implantatstahl

 

Im Rahmen einer individuellen Risikoabschätzung sind im Zweifelsfall Vergleichsimplantate auf die Eignung im jeweiligen MRT-Gerät zu prüfen. Über die Risiken ist der Patient zu informieren.

Sollten Sie zusätzlich Träger von Implantaten anderer Hersteller sein, mitberücksichtigen Sie unbedingt deren Anweisungen zur MRT Tauglichkeit

Diese Information erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt nur Angaben allgemeiner Natur zur Verfügung. Ein individuelles Gespräch mit Ihrem Arzt zur Beratung und Abklärung Ihrer speziellen Situation ist unbedingt erforderlich.

Nach der Operation sollte Ihnen ein Prothesenpass zur Information über das verwendete Implantat ausgehändigt werden. Dieser erleichtert einer Klinik im Fall einer notwendigen Revision die Kontaktaufnahme mit dem Hersteller für die Anforderung der notwendigen Instrumente und Implantate.

Knochenzement: ein speziell für die Medizin entwickelter Kleber zur Befestigung von Implantaten im oder am Knochen
Impingement: das Aufeinanderstoßen von Knochen oder Implantatkomponenten
Osteoporose: Erkrankung des Knochens mit einhergehendem Abbau der Knochensubstanz
Osteomalazie: Erkrankung des Knochens mit einhergehender schmerzhafter Knochenerweichung
kongenital: vererbt bzw. angeboren
anamnestisch: die Vorgeschichte einer Krankheit betreffend
neurologisch: die Nerven betreffend
Mikroseperation: Vergrößerung des Gelenkspalts infolge von Bewegung
Luxation: Entkoppelung des Gelenks; auskegeln
Subluxation: nicht vollständiges Entkoppeln oder Auskegeln des Gelenkes
kardiovaskulär: das Herz und seine Gefäße betreffend
Hämatom: Bluterguss
nicht-aktiv: nicht mit einer Energiequelle ausgestattet (z. Bsp. Batterie)
ferro-magnetisch: Magnetismus v. Eisen (Kobalt, Nickel u.a.); „nicht ferro-magnetisch“ bedeutet, dass die Materialien von sich aus nicht magnetisch sind.

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